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Glossar

Fachbegriffe, kurz erklärt.

Von AVV bis ZPP: die Begriffe aus Recht, Abrechnung und Beratungspraxis, denen du als Ernährungsfachkraft ständig begegnest — jeweils in zwei Sätzen erklärt und in den Praxisalltag übersetzt.

  1. §20 SGB V (Primärprävention)

    §20 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung zu erbringen. Auf dieser Grundlage bezuschussen Kassen zertifizierte Präventionskurse — etwa zu Ernährung — meist mit einem erheblichen Anteil der Kursgebühr.

  2. 24-Stunden-Recall

    Der 24-Stunden-Recall ist eine Methode der Ernährungserhebung, bei der eine Person den vollständigen Verzehr der letzten 24 Stunden aus dem Gedächtnis wiedergibt. Er liefert eine schnelle Momentaufnahme des Essverhaltens und wird häufig im Erstgespräch oder in der Bedarfsanalyse eingesetzt.

  3. Adhärenz

    Adhärenz bezeichnet das Ausmaß, in dem eine Person gemeinsam vereinbarte Empfehlungen im Alltag tatsächlich umsetzt — im Unterschied zur älteren „Compliance“, die einseitige Anweisungsbefolgung meint. In der Ernährungsberatung gilt Adhärenz als einer der stärksten Prädiktoren für den langfristigen Erfolg.

  4. Anamnese

    Die Anamnese ist die systematische Erhebung der Vorgeschichte und aktuellen Situation einer Klientin zu Beginn der Beratung: Ernährungsgewohnheiten, Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Lebensstil und Ziele. Sie ist die fachliche Grundlage jeder seriösen Ernährungsberatung.

  5. Anonymisierung

    Anonymisierung bedeutet, personenbezogene Daten so zu verändern, dass sie keiner Person mehr zugeordnet werden können — im Unterschied zur Pseudonymisierung, die umkehrbar bleibt. Vollständig anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.

  6. Aufbewahrungsfrist

    Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange geschäftliche Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Für Rechnungen und Buchungsbelege gilt in Deutschland seit 2025 eine Frist von acht Jahren, für bestimmte andere Unterlagen wie Handelsbücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre.

  7. AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

    Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, engl. DPA) ist der nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Dienstleister, der in dessen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Er regelt unter anderem Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Löschpflichten.

  8. BLS (Bundeslebensmittelschlüssel)

    Der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) ist die deutsche Standard-Nährwertdatenbank für die Ernährungsberatung und -wissenschaft. Er enthält durchschnittliche Nährwertangaben zu tausenden Lebensmitteln und Gerichten und gilt als fachliche Referenz für professionelle Nährwertberechnungen in Deutschland.

  9. E-Rechnung

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD), das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.

  10. Einwilligung (DSGVO)

    Die Einwilligung ist eine der Rechtsgrundlagen der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie muss freiwillig, informiert, eindeutig und für den konkreten Zweck erteilt werden; bei Gesundheitsdaten muss sie ausdrücklich erfolgen. Sie ist jederzeit widerrufbar, und die verantwortliche Stelle muss sie nachweisen können.

  11. Festschreibung

    Festschreibung bezeichnet den Vorgang, mit dem ein Buchungssatz oder eine Rechnung endgültig unveränderbar gemacht wird. Nach der Festschreibung sind nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen; Korrekturen sind nur noch über dokumentierte Stornierungen möglich.

  12. Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)

    Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen. Die DSGVO stuft sie als besondere Kategorie ein (Art. 9): Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter engen Ausnahmen erlaubt — in der Ernährungsberatung praktisch immer über die ausdrückliche Einwilligung.

  13. GoBD

    Die GoBD sind die Verwaltungsvorschriften der deutschen Finanzverwaltung für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem, dass Rechnungen nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar aufbewahrt werden — und gelten für jedes Unternehmen unabhängig von der Größe.

  14. Heilkunde

    Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten. Sie darf in Deutschland nur von Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen ausgeübt werden. Ernährungsberatung für gesunde Menschen ist keine Heilkunde — die ernährungstherapeutische Behandlung einer Erkrankung ohne ärztliche Einbindung kann es sein.

  15. HWG (Heilmittelwerbegesetz)

    Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie für Arzneimittel, Medizinprodukte und medizinische Verfahren geworben werden darf. Es verbietet unter anderem irreführende Werbung und Werbung mit Heilungsversprechen. Es kann auch Werbung von Gesundheitsdienstleistern betreffen, sobald sie krankheitsbezogen wirbt.

  16. ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)

    Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft und zertifiziert Präventionskurse nach §20 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Nur ZPP-zertifizierte Kurse werden von den Kassen bezuschusst; die Zertifizierung setzt unter anderem ein geprüftes Kurskonzept und eine anerkannte Anbieterqualifikation voraus.

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