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Glossar

Aufbewahrungsfrist

Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange geschäftliche Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Für Rechnungen und Buchungsbelege gilt in Deutschland seit 2025 eine Frist von acht Jahren, für bestimmte andere Unterlagen wie Handelsbücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre.

Für deine Praxis

Was heißt das konkret?

Elektronisch erhaltene oder gestellte Rechnungen musst du elektronisch, lesbar und auswertbar aufbewahren — ein Papierausdruck im Ordner ersetzt das nicht. Kläre außerdem den scheinbaren Widerspruch zur DSGVO-Löschpflicht: Gesundheitsdaten werden gelöscht oder anonymisiert, Rechnungen bleiben.

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