Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die B2B-Nutzung von nutriam.app und portal.nutriam.app durch Coaches, Beratungsunternehmen, Praxen und Teams. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Ergänzende Vertragsunterlagen wie Auftragsbestätigung, individuelle Leistungsbeschreibung, Datenverarbeitungsvertrag (AVV) sowie etwaige Service-Level-Agreements gehen diesen AGB vor, soweit sie speziellere Regelungen enthalten (§ 305b BGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Nutriam-Plattform (nutriam.app, portal.nutriam.app) zwischen dem Betreiber von Nutriam (nachfolgend „Anbieter") und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde"). Zielgruppe sind Coaches, Beratungsunternehmen, Ökotropholog:innen, Praxen und Teams, die Nutriam für ihre eigene berufliche Tätigkeit einsetzen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen — entsprechende Bestellungen werden zurückgewiesen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Der Anbieter stellt eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) für Anfragen, Betreuung, Bedarfsanalyse, Ernährungspläne, Kundenportal, Teamorganisation, Termin- und Rechnungsverwaltung sowie angrenzende Verwaltungsprozesse bereit.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Solo / Team / Plus), der Auftragsbestätigung sowie ggf. einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Bei Abweichungen zwischen Website-Beschreibung und Auftragsbestätigung gilt die Auftragsbestätigung.
Testphasen, kostenfreie Funktionen oder einzelne Zusatzmodule können gesonderten Bedingungen unterliegen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, fachlichen oder therapeutischen Erfolg.
Der Vertrag kommt zustande durch (a) Bestellung über die Website mit anschließender Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, (b) Annahme eines individuellen Angebots, (c) Freischaltung einer kostenpflichtigen Laufzeit nach einer Testphase oder (d) individuelle Vereinbarung in Textform.
Die bloße Anmeldung zu einer kostenlosen Testphase begründet kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis — siehe Ziffer 6.
Der Kunde erhält die zur Nutzung erforderlichen Zugänge und ist dafür verantwortlich, diese ausschließlich an berechtigte Personen innerhalb seiner Organisation weiterzugeben. Zugangsdaten müssen vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Nutzerkonten aktuell zu halten und Zugänge ausgeschiedener oder nicht mehr berechtigter Personen unverzüglich zu deaktivieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Sicherheitsvorfällen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Es gelten die auf der Preisseite, im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Entgelte zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnungslogik (monatlich oder jährlich) ergibt sich aus dem gebuchten Modell.
Rabatte (z.B. für jährliche Vorauszahlung) gelten nur für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale i.H.v. 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Bei länger anhaltendem Verzug kann der Anbieter den Zugang sperren.
Die Testphase beträgt 14 Tage und kostet nichts. Sie verlängert sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag — der Wechsel in einen kostenpflichtigen Plan erfordert eine aktive Bestätigung durch den Kunden. Wird kein Plan gewählt, endet der Zugang nach Ablauf der Testphase.
Kostenpflichtige Verträge können als monatlich kündbare Laufzeit oder als Jahreslaufzeit ausgestaltet werden. Die Kündigungsfrist beträgt im Monatsmodell 14 Tage zum Monatsende, im Jahresmodell 4 Wochen zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag im Monatsmodell um einen Monat, im Jahresmodell um ein weiteres Jahr.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt — insbesondere bei wesentlichen Vertragsverletzungen, Insolvenz oder bei Verstößen gegen Datenschutzpflichten.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage einen Datenexport im strukturierten Format (CSV, JSON) zur Verfügung. Danach werden Kundendaten nach Art. 17 DSGVO gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Anbieter darf den Funktionsumfang im Rahmen der vertragstypischen Pflege weiterentwickeln, technisch anpassen oder durch gleichwertige Lösungen ersetzen, soweit der vertragliche Kern nicht unangemessen ausgehöhlt wird.
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform angekündigt. Wird die Änderung dem Kunden unzumutbar, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin zu.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Daten und Nutzungen selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten seiner eigenen Endkunden — der Kunde bleibt Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO; siehe AVV unter /auftragsverarbeitung.
Der Kunde darf Nutriam nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend einsetzen. Insbesondere untersagt sind: das Hochladen rechtswidriger Inhalte, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, automatisierte Massenabfragen, Reverse Engineering und Lasttests ohne ausdrückliche Genehmigung.
Soweit der Kunde über Zwecke und Mittel der Verarbeitung seiner Endkundendaten entscheidet, bleibt er datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO — diese ist zwingender Bestandteil des Vertrags vor Produktivnutzung.
Die öffentliche Übersicht zu Rollenmodell, TOMs und Subprozessoren findet sich unter /auftragsverarbeitung. Die individuelle AVV mit konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Subprozessoren-Anlage wird gesondert bereitgestellt.
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Nutriam im vereinbarten Umfang und ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Quellcode, Marken, Designs, Konzepte, Datenmodelle und sonstige Rechte am Produkt verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Vom Kunden eingestellte Inhalte bleiben Eigentum des Kunden — der Anbieter erhält ein einfaches Nutzungsrecht zum Zweck der Vertragserfüllung.
Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Jahres-Verfügbarkeit von 99,5% an, gemessen am Verfügbarkeit der Hauptproduktivumgebung (portal.nutriam.app), ohne dass damit ein einklagbares SLA begründet wird, sofern nicht individuell vereinbart.
Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und finden vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten statt. Höhere Gewalt, technische Störungen bei Drittanbietern und durch den Kunden zu vertretende Ausfälle sind von der Verfügbarkeit ausgenommen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen übrigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schäden aus Datenverlust sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre — der Kunde ist verpflichtet, eigene Backups vorzuhalten.
Individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen, Supportzusagen oder SLA-Regelungen gehen dieser allgemeinen Haftungsregelung vor, soweit sie für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich gelten.
Beide Parteien verwenden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für die Durchführung des Vertrags und schützen sie gegen unberechtigten Zugriff. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.v. § 2 GeschGehG sowie alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen.
Davon unberührt bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten und Informationen, die bereits rechtmäßig öffentlich bekannt sind. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für 5 Jahre über das Vertragsende hinaus.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, kriegerische Handlungen, Terror, Cyberangriffe auf zentrale Internet-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, großflächige Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Partei.
Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Wiederherstellung der Leistung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses selbst.