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Glossar

HWG (Heilmittelwerbegesetz)

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie für Arzneimittel, Medizinprodukte und medizinische Verfahren geworben werden darf. Es verbietet unter anderem irreführende Werbung und Werbung mit Heilungsversprechen. Es kann auch Werbung von Gesundheitsdienstleistern betreffen, sobald sie krankheitsbezogen wirbt.

Für deine Praxis

Was heißt das konkret?

Beschreibe in deinem Marketing Tätigkeitsfelder statt Ergebnisse zu versprechen: „Begleitung bei Reizdarm in ärztlicher Abstimmung“ statt „Ich heile deinen Reizdarm“. Vorsicht bei Vorher-nachher-Inszenierungen und Erfolgsgarantien.

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