Glossar
AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, engl. DPA) ist der nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Dienstleister, der in dessen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Er regelt unter anderem Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Löschpflichten.
Für deine Praxis
Was heißt das konkret?
Du brauchst einen AVV mit jedem Werkzeug, das Klientendaten sieht: Beratungssoftware, Cloud-Speicher, Terminbuchung, Newsletter-Tool. Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit — fehlt er, ist das ein Warnsignal.
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