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Angebote mit Umsatzsteuer und der Befreiungsgrund auf dem Beleg

Angebote weisen die Umsatzsteuer jetzt aus wie Rechnungen, mit dem Satz je Position und dem Gesamtbetrag inkl. USt. Neu ist der Befreiungsgrund für steuerfreie Positionen, etwa die steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, auch in der E-Rechnung. Dazu kommen klarere Belegtexte, ein neuer Hinweis nach § 19 UStG und für Berater:innen die Werte, die in ihrer Praxis gelten.

  • Angebote mit Umsatzsteuer je Position, wie Rechnungen
  • Gesamtbetrag inkl. USt auf dem Angebot
  • Rechnung aus dem Angebot übernimmt die Steuer je Position
  • Befreiungsgrund für steuerfreie Positionen, auch in der E-Rechnung
  • „Einzelpreis netto“, „Betrag netto“ und neuer § 19-Hinweis
  • Berater:innen sehen die passenden USt-Felder und die Pflichtangaben-Warnung
  • Verwaltung für Berater:innen mit echten Werten zum Lesen

Angebote

Angebote mit Umsatzsteuer, wie Rechnungen.

Angebote rechnen die Umsatzsteuer jetzt wie Rechnungen. Im Angebotsformular stellst du den Satz je Position ein, genau wie beim Rechnung-Anlegen: Bei Regelbesteuerung sind die Felder eingeklappt und erben den Standard deiner Praxis, als Kleinunternehmer:in sind sie ausgeblendet. Der Beleg zeigt Netto, die Umsatzsteuer je Satz und hervorgehoben den Gesamtbetrag inkl. USt. Wird aus dem Angebot eine Rechnung, übernimmt sie Satz und Kategorie je Position, eine steuerfreie Leistung bleibt also steuerfrei. Damit gilt nicht mehr, was im Eintrag vom 20.10.2026 stand: Angebote bleiben nicht mehr netto. Ältere Angebote ohne Umsatzsteuer je Position behalten ihren Betrag. Einen solchen Entwurf speicherst du einmal neu, dann rechnet er mit Umsatzsteuer je Position.

  • Satz je Position wie bei Rechnungen
  • Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag inkl. USt auf dem Beleg
  • Rechnung aus dem Angebot übernimmt die Steuer je Position
  • Ältere Entwürfe einmal neu speichern

Steuerfreie Leistungen

Der Grund der Befreiung steht auf dem Beleg.

In der Verwaltung wählst du im Bereich „Abrechnung“ neben der Umsatzsteuer jetzt einen Befreiungsgrund, zum Beispiel „Steuerfreie Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)“ oder einen eigenen Text. Angebote und Rechnungen mit steuerfreien Positionen nennen ihn unter den Summen, und die E-Rechnung im PDF trägt ihn maschinenlesbar mit, bei der Heilbehandlung mit dem passenden Code. Eine ausgestellte Rechnung behält den Grund, mit dem sie ausgestellt wurde. Die passende Auswahl der Umsatzsteuer heißt jetzt „Steuerfreie Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG), keine USt“, der Zusatz „z. B. Heilberufe“ entfällt. Präventionskurse, Coaching und Vorträge ohne ärztliche Indikation sind meist steuerpflichtig. Im Zweifel klärst du das mit deiner Steuerberatung.

  • Befreiungsgrund in der Verwaltung unter „Abrechnung“
  • Steuerfreie Heilbehandlung oder eigener Text
  • Derselbe Grund in der E-Rechnung
  • Ausgestellte Rechnungen behalten ihren Grund

Belege

Klarere Texte auf Angebot und Rechnung.

Spalten mit Nettowerten heißen jetzt „Einzelpreis netto“ und „Betrag netto“, die Summenzeile „Gesamtbetrag inkl. USt“. Ohne Umsatzsteuer, etwa als Kleinunternehmer:in oder mit nur steuerfreien Positionen, stehen dort „Einzelpreis“, „Betrag“ und „Gesamtbetrag“, und die Zeile „Summe Netto“ entfällt. Der Hinweis für Kleinunternehmer:innen lautet jetzt „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.“, auch in der E-Rechnung. Im Angebot sagt ein Satz unter den Summen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält, und die Mail zum Angebot beschriftet den Betrag passend dazu. Ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert. Ein schon versendetes Angebot zeigt beim erneuten Öffnen die neuen Texte, der Anhang in der Mail an deine Kund:in bleibt, wie er war.

  • „Einzelpreis netto“, „Betrag netto“, „Gesamtbetrag inkl. USt“
  • Keine „Summe Netto“ ohne Umsatzsteuer
  • Neuer § 19-Hinweis auf Beleg und E-Rechnung
  • Ausgestellte Rechnungen unverändert

Team

Berater:innen sehen, was in der Praxis gilt.

Berater:innen sehen im Positionen-Editor jetzt die Umsatzsteuer-Felder, die zu ihrer Praxis passen: In einer Kleinunternehmer-Praxis sind sie ausgeblendet, bei Regelbesteuerung nennt der Hinweis den Standard der Praxis. Fehlen Pflichtangaben für Belege, etwa die Anschrift oder die Steuernummer, warnt die Rechnungsseite auch Berater:innen, bevor eine Rechnung ausgestellt wird, und bittet sie, den Team-Admins Bescheid zu geben. In der Verwaltung stehen für Berater:innen statt gesperrter Formulare mit Vorgabewerten die echten Werte der Praxis zum Lesen, zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Direkt-Links und die sichtbaren Portal-Bereiche, oder ein kurzer Hinweis, dass die Team-Admins das verwalten.

  • Passende USt-Felder im Positionen-Editor
  • Pflichtangaben-Warnung vor dem Ausstellen
  • Verwaltung mit echten Werten zum Lesen

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