01
Qualifikation klären
Prüfe, ob dein Abschluss bzw. Zertifikat von den Kassen anerkannt wird (die Kassen orientieren sich an gemeinsamen Kriterien, u. a. einschlägiges Studium oder anerkannte Zertifikate). Das Ergebnis entscheidet, welcher Weg dir offensteht.
02
Vor der Beratung: Genehmigung
Für die individuelle Erstattung gilt fast überall: erst ärztliche Bescheinigung und Kostenvoranschlag zur Kasse, dann starten. Rückwirkend wird selten erstattet: dieser Hinweis erspart deinen Kund:innen die größte Enttäuschung.
03
Saubere Rechnung stellen
Die Kasse braucht eine ordentliche Rechnung mit Leistung, Datum und Einheiten. Deine Kund:innen reichen sie mit der Bescheinigung ein; was die Kasse nicht übernimmt, bleibt Eigenanteil.
04
Ehrlich kommunizieren
Formuliere auf Website und im Gespräch konditional: „Viele Kassen beteiligen sich unter diesen Voraussetzungen; verbindlich ist die Auskunft deiner Kasse.“ Das ist nicht nur rechtlich sauber, es schafft auch Vertrauen.
Wie viel erstattet die Kasse konkret?
Das legt jede Kasse selbst fest: von Teilzuschüssen bis zur weitgehenden Übernahme einzelner Beratungsserien oder Kurse. Seriös ist nur eine Antwort: Deine Kund:innen fragen vorab bei ihrer Kasse nach, mit Bescheinigung und Kostenvoranschlag in der Hand.
Brauche ich zwingend ein Zertifikat?
Für Kassenwege ja: Ohne anerkannte Qualifikation keine Beteiligung. Für Selbstzahler-Coaching außerhalb des Heilbereichs nicht; dort gelten aber die Grenzen deiner Tätigkeit: Therapie kranker Menschen gehört in qualifizierte bzw. ärztlich begleitete Hände.
Was ist die ZPP genau?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kassen Kurskonzepte und Anbieterqualifikationen nach dem Leitfaden Prävention. Nur ZPP-zertifizierte Kurse sind nach § 20 SGB V bezuschussbar; die Zertifizierung gilt pro Kurskonzept und muss regelmäßig erneuert werden.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Wenn du die Qualifikation hast: oft ja, „Kasse beteiligt sich“ senkt die Einstiegshürde spürbar. Wenn nicht, ist der ehrlichere Hebel ein starkes Selbstzahler-Angebot; die Zertifizierungsfrage kannst du später immer noch angehen.
Kann ich eine Beratung per Video mit der Kasse abrechnen?
Das entscheidet die Kasse, nach denselben Voraussetzungen wie vor Ort: anerkannte Qualifikation, ärztliche Bescheinigung, Genehmigung vorab. Die Zulassung für Videosprechstunden (zertifizierte Videodienstanbieter nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) betrifft die ärztliche Versorgung, und nutriam ist kein solcher zertifizierter Dienst. Frag deshalb vor der ersten Video-Beratung bei der Kasse deiner Kund:in nach, ob sie das Format anerkennt.
Dieser Guide ist eine praxisorientierte Orientierung (Stand 07/2026) und keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Verbindlich sind allein die Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse und die aktuellen Fassungen von SGB V und Leitfaden Prävention.